Die Schweiz unterstützt den Bau von Solaranlagen mit verschiedenen Förderprogrammen. Von der Einmalvergütung des Bundes über kantonale Zuschüsse bis hin zu steuerlichen Vorteilen – die finanziellen Anreize sind vielfältig. Dieser Artikel gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über alle verfügbaren Förderungen.
Einmalvergütung (EIV) des Bundes
Das wichtigste Förderprogramm ist die Einmalvergütung (EIV), die vom Bund über die Pronovo AG abgewickelt wird. Sie besteht aus zwei Komponenten:
- Grundbeitrag: Ein fester Betrag pro Anlage (derzeit CHF 350 für Anlagen ab 2 kWp)
- Leistungsbeitrag: Ein Betrag pro installiertem kWp (derzeit einer Einmalvergütung gemäss Pronovo-Konditionen bis 6 kWp, danach gestaffelt)
Für eine typische 10 kWp-Anlage ergibt sich so eine Förderung von rund CHF 4'000 – 5'000. Das entspricht etwa 20-30% der Investitionskosten.
Kantonale Förderprogramme
Viele Kantone bieten zusätzliche Förderprogramme an, die über die Bundesförderung hinausgehen. Die Bedingungen und Beträge variieren stark je nach Kanton. Besonders grosszügig sind traditionell Kantone wie Bern, Zürich, Aargau und Basel-Landschaft.
Typische kantonale Förderungen umfassen Zusatzbeiträge pro kWp, Förderprogramme für Batteriespeicher und spezielle Programme für Mehrfamilienhäuser und Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV).
Steuerliche Vorteile
Die Investitionskosten für eine Solaranlage können in den meisten Kantonen vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Solaranlage gilt als «wertvermehrende Massnahme» und wird steuerlich wie Liegenschaftsunterhalt behandelt.
Je nach Steuersatz kann dieser Abzug eine erhebliche zusätzliche Ersparnis bedeuten – oft in der Grössenordnung von CHF 3'000 – 8'000 für eine typische Einfamilienhaus-Anlage.
Rückliefervergütung
Für Solarstrom, der nicht selbst verbraucht und ins Netz eingespeist wird, erhalten Sie eine Vergütung von Ihrem Energieversorger. Die Tarife variieren je nach Region und Versorger zwischen 5 und 15 Rappen pro kWh. Einige Versorger bieten auch Ökostrom-Zuschläge an.
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Seit 2018 ermöglicht das Schweizer Recht den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV). Mehrere Parteien – zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus – können sich zusammenschliessen und den Solarstrom gemeinsam nutzen. Dies erhöht den Eigenverbrauchsanteil und verbessert die Wirtschaftlichkeit.
So beantragen Sie die Förderung
Der Prozess zur Beantragung der Förderung ist in der Schweiz relativ unkompliziert:
- Ihr Installateur meldet die Anlage bei Pronovo an
- Nach Inbetriebnahme wird die Anlage bei Pronovo registriert
- Die Einmalvergütung wird automatisch ausbezahlt (Wartezeit aktuell einige Monate)
- Kantonale Förderungen müssen separat beim jeweiligen Kanton beantragt werden
- Der steuerliche Abzug erfolgt über die Steuererklärung
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Steuerliche Vorteile der Solarinvestition
Gemeindezuschüsse und lokale Programme
Zahlreiche Schweizer Gemeinden bieten zusätzlich zu den kantonalen und Bundesförderungen eigene Beiträge für Solaranlagen an. In der Stadt Zürich etwa gibt es kommunale Zuschüsse für Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern. Die Stadt Bern fördert Pilotprojekte mit innovativen Speicherkonzepten und Quartiersenergie-Lösungen. In Winterthur existieren spezielle Programme für Quartiers-Energiekonzepte, bei denen mehrere Gebäude eine gemeinsame Solaranlage nutzen und den Strom untereinander verrechnen. Lassen Sie sich von Ihrem Installateur eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen, die alle verfügbaren Förderquellen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene vollständig berücksichtigt. Die Energiefachstellen der meisten Kantone bieten hierfür kostenlose Erstberatungen an und stellen sicher, dass keine Fördermöglichkeit ungenutzt bleibt.
Antragsprozess und häufige Fehler vermeiden
Der Antragsprozess für die Einmalvergütung bei Pronovo und die kantonalen Förderprogramme erfordert sorgfältige Vorbereitung und Dokumentation. Ein häufiger Fehler ist, mit dem Bau der Solaranlage zu beginnen, bevor alle Förderanträge eingereicht und bestätigt sind. Einige kantonale Programme erfordern explizit, dass der Antrag vor Baubeginn gestellt wird, andernfalls verfällt der Förderanspruch vollständig. Stellen Sie sicher, dass Ihr Installateur alle benötigten Dokumente rechtzeitig zusammenstellt: Situationsplan, technische Datenblätter der Module und des Wechselrichters, sowie die Kostenkalkulation. Nach der Installation muss eine Fertigstellungsmeldung mit Fotos der Anlage und der Installationsattest eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit bei Pronovo beträgt aktuell 3 bis 6 Monate. Ein erfahrener Installateur mit Swissolar-Zertifizierung kennt alle Fallstricke und stellt sicher, dass kein Fördergeld verloren geht.